Drei Verordnungen – eine Auskunftsstelle
FAQ
- Kann ein Unternehmen mit Sitz in USA eine Zulassung beantragen oder muss ein Büro innerhalb der Europäischen Union gefunden werden?
- Welche Informationen muss eine Werbung für gefährliche Stoffe nach Artikel 48 der CLP-Verordnung enthalten?
- Kann ich eine vollständige Registrierung als Teil einer gemeinsamen Einreichung beantragen, wenn das Dossier des federführenden Registranten nur eine Verwendung als Zwischenprodukt vorsieht?
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REACH-CLP-Biozid Helpdesk
Telefon:
0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax:
0231 9071-2679