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Biozide

Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

In Deutschland gibt es mehr als 30.000 Biozidprodukte, die zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden.

Als Mittel zur Bekämpfung unterschiedlicher Organismen sind Biozidprodukte potenziell auch gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt und müssen dementsprechend mit der gebotenen Vorsicht gehandhabt werden.

Um die notwendige Sicherheit für Verbraucher, Beschäftigte und die Umwelt zu erreichen und gleichermaßen die erforderliche Wirksamkeit der entsprechenden Produkte gewährleisten zu können, regelt die Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) die Vermarktung und die Verwendung von Biozidprodukten. So dürfen grundsätzlich nur nach behördlicher Prüfung zugelassene Biozidprodukte vermarktet und/oder verwendet werden.

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte ist ein zweistufiger Prozess:

  • Genehmigung des bioziden Wirkstoffs im Rahmen eines europäischen Verfahrens; die Genehmigung erfolgt dabei jeweils abhängig von z. B. dem Anwendungsbereich für sogenannte Produktarten.
  • Zulassung des Biozidprodukts; Die Zulassung eines Biozidprodukts ist nur möglich, wenn der darin enthaltene Wirkstoff genehmigt ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bild einer behandelten Holzfläche ©iStock | kanvag

Auf diesen Seiten stellt Ihnen der Helpdesk Informationen zu den entsprechenden Verfahren und zu den Biozidprodukten zur Verfügung, insbesondere über:

Biozidwirkstoffe

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Verfahren für Biozidwirkstoffe. Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Biozidwirkstoff auf den Markt bringen möchten?
  • Welche Wirkstoffe wurden für welche Produktart bereits genehmigt?
  • Was bedeutet die Liste der zugelassenen Lieferanten (Artikel 95-Liste)?
  • Was sind Substitutions- und Ausschlusskriterien?
  • Welche Wirkstoffe dürfen in Biozidprodukten nicht mehr enthalten sein?

Biozidprodukte

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Verfahren für Biozidprodukte und zu den Produkten selbst.

Neben diesen Informationen zu Biozidwirkstoffen und Biozidprodukten erhalten Sie Informationen zu den speziellen Regelungen für behandelte Waren und für „in situ“ hergestellte Biozidprodukte sowie zu dem rechtlichen Hintergrund.

Downloads

Aktuelles

Datum 20.11.2024 - Typ Meldung Biozide: Öffentliche Konsultationen zu IPBC

Für den bioziden Wirkstoff 3-Iod-2-propynylbutylcarbamat (IPBC), Produktart 10, hat die ECHA eine öffentliche Konsultation gestartet.

Alle Meldungen

Datum 15.10.2024 - Typ Meldung Allgemeinverfügung für die wesentlichen Verwendungszwecke von Kupfer in der PT11

Die BAuA hat am 11.10.2024 eine neue Allgemeinverfügung für die wesentlichen Verwendungszwecke von Kupfer in der PT11 bekanntgegeben.

Alle Meldungen

Rechtstexte und Leitlinien

Rechtstexte

Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012)

über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

Änderung des Anhang II der Review-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 (Stand: 17.03.2022)

über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe

Leitlinien

Leitlinien der ECHA zur Biozid-Gesetzgebung

Diese Dokumente der ECHA sollen die Anwendung der Biozidverordnung erleichtern, indem bewährte Vorgehensweisen zur Erfüllung der Verpflichtungen beschrieben werden.

ED Guidance

Guidance for the identification of endocrine disruptors in the context of Regulations (EU) No 528/2012 and (EC) No 1107/2009

Englische Informationen

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