Gebühren
Die Gebühren für sämtliche Verfahren im Regelungsbereich der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 sind seit dem 01.10.2021 in der besonderen Gebührenverordnung BMUBGebV festgelegt:
Zudem erhebt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eigene Gebühren nach der Gebührenverordnung der ECHA.
Die Meldung eines Biozidprodukts (nach Biozidmeldeverordnung), welches derzeit im Rahmen der Übergangsregelungen für Altwirkstoffe zulassungsfrei verkehrsfähig ist, ist kostenlos.