Produktarten
- Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
- Hauptgruppe 2: Schutzmittel
- Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
- Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
Im Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 werden die möglichen Verwendungen von Biozidprodukten kategorisiert. Insgesamt finden sich dort 22 Kategorien (sogenannte Produktarten), aufgeteilt in 4 Hauptgruppen. Jedes Biozidprodukt muss mindestens einer Produktart aus Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zugeordnet werden können. Die in dem Biozidprodukt enthaltenen Biozid-Wirkstoffe müssen für diese Produktart genehmigt worden sein, damit das Biozidprodukt zugelassen werden kann. Die Übergangsregelung für Biozidprodukte mit Altwirkstoffen kann nur Anwendung finden, wenn das Biozidprodukt ausschließlich Biozidwirkstoffe enthält, die für die entsprechende Produktart notifiziert sind. Wichtig ist auch, dass diese Notifizierung weiterhin aufrechterhalten wird und nicht bereits die Entscheidung über die Nichtgenehmigung für den entsprechenden Biozidwirkstoff getroffen wurde.
In Deutschland können Biozidprodukte der Produktarten 15 "Avizide", 17 "Fischbekämpfungsmittel" und 20 "Produkte gegen sonstige Wirbeltiere" in der Regel nicht zugelassen werden. Rechtsgrundlage für diese Ausnahme ist §14 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV).
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte.
Produktart 1: Menschliche Hygiene
Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozidprodukte, die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen.
Beispiele für Produkte der Produktart 1
Zur Produktart 1 gehören Produkte zur:
- Desinfektion von gesunder, unversehrter Haut
- Händedesinfektion (von gesunder Haut)
- Desinfektionsseifen
Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden.
Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder, Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich und in anderen für eine berufliche Tätigkeit genutzten Bereichen.
Produkte zur Desinfektion von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden.
Als Algenbekämpfungsmittel für Schwimmbäder, Aquarien und anderes Wasser sowie für zur Sanierung von Baumaterial verwendete Produkte.
Produkte als Zusatz in Textilien, Geweben, Masken, Farben und anderen Gegenständen oder Stoffen, um behandelte Waren mit Desinfektionseigenschaften herzustellen.
Beispiele für Produkte der Produktart 2
Zur Produktart 2 gehören Produkte wie:
- Algizide (vorbeugend und bekämpfend) für Aquarien
- Algizide (vorbeugend und bekämpfend) für öffentliche Schwimmbäder
- Algizide (vorbeugend und bekämpfend) für private Schwimmbäder
- Algizide für Gartenteiche
- Wäschedesinfektionsmittel
- Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Möbeln (soweit keine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln)
- Taschentücher mit antimikrobiellen Eigenschaften (bei entsprechender Auslobung)
- Desinfektionsmittel für Aquarien
- Desinfektionsmittel für thermales Wasser
- Desinfektionsmittel für öffentliche Schwimmbecken
- Desinfektionsmittel für private Schwimmbecken
- Desinfektionsmittel für Sanitäranlagen
- Desinfektionsmittel für chemische Toiletten
- Desinfektionsmittel für die Luft aus Klimaanlagen und Belüftungsschächten
- Desinfektion von Krankenhausabfällen
- Desinfektion von Abwässern
- Desinfektion von Filtern für Belüftungsschächte
- Desinfektion von Erde
- Desinfektion von Räumen, in denen sich Kranke aufgehalten oder gewohnt haben oder in welchen medizinischen Behandlungen durchgeführt werden
- Desinfektion von Transportfahrzeugen für Kranke oder Leichen
- Desinfektion der Räumlichkeiten, Materialien für den Transport und der Aufbewahrung von Müll
Produktart 3: Hygiene im Veterinärbereich
Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich wie Desinfektionsmittel, desinfizierende Seifen, Produkte für Körper- und Mundhygiene oder mit antimikrobieller Funktion.
Produkte zur Desinfektion von Materialien und Oberflächen im Zusammenhang mit der Unterbringung oder Beförderung von Tieren.
Beispiele für Produkte der Produktart 3
Zur Produktart 3 gehören Produkte wie:
- Zitzendesinfektionsmittel (soweit keine veterinärmedizinische Auslobung)
- Desinfektionsmittel für Materialien für veterinärmedizinische Behandlungen
- Desinfektionsmittel für die Haut von Tieren (soweit keine veterinärmedizinische Auslobung)
- Klauenbäder (soweit keine veterinärmedizinische Auslobung)
- Desinfektionsmittel für Räumlichkeiten, in denen sich kranke Tiere aufgehalten haben, untergebracht oder veterinärisch behandelt wurden
- Desinfektionsmittel für Transportfahrzeuge für kranke Tiere oder Tierkadaver
- Desinfektionsmittel für Streu
- Desinfektionsmittel für Gülle
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Ausrüstung für die Haustierzucht
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von den Unterbringungsorten für Haustiere
- Desinfektionsmittel für die Behandlung den Beförderungsmitteln für Haustiere
- Desinfektion von Bruteiern
Produktart 4: Lebens- und Futtermittelbereich
Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden.
Produkte zur Imprägnierung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Beispiele für Produkte der Produktart 4
Zur Produktart 4 gehören Produkte wie:
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Lagerräumen für Lebensmittel
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Räumlichkeiten und Materialien bei Großküchen mit dem Ziel der direkten Abgabe
- Desinfektionsmittel für Räumlichkeiten und Materialien in der Gastronomie
- Desinfektionsmittel für private Haushalte für Oberflächen im Kontakt mit Lebensmitteln und Futtermitteln (Abwaschbecken, Arbeitsplatte, Kühlschrank)
- Desinfektionsmittel für Melkmaterialien
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Orten und Materialien für Lebensmittel mit Ausnahme der Lagerräume
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Orten und Materialien für Lagerung und Produktion von Futtermitteln für Haustiere
- Desinfektionsmittel für die Behandlung von Transportbehältnissen für Lebens- und Futtermittel
- Desinfektionsmittel für Behandlungen in Molkereien
- Desinfektionsmittel für Mineralwasserflaschen und -gefäße
- Desinfektionsmittel für Installationen im Zusammenhang mit der Produktion und Verteilung für Trinkwasser für Menschen
- Desinfektionsmittel für öffentliche Wassernetze für Trinkwasser
Produktart 5: Trinkwasser
Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.
Beispiele für Produkte der Produktart 5
Zur Produktart 5 gehören Produkte wie:
- Desinfektionsmittel für menschliches Trinkwasser
- Desinfektionsmittel für Mineralwasser
- Desinfektionsmittel für Tränkwasser für Tiere
- Desinfektionsmittel für heißes sanitäres Wasser
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
Sofern nicht anders angegeben umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen.
Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Mitteln oder Arzneimitteln oder medizinischen Geräten) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.
Produkte zum Schutz von Rodentizid-, Insektizid- oder anderen Ködern bei deren Lagerung oder Verwendung.
Beispiele für Produkte der Produktart 6
Zur Produktart 6 gehören Produkte wie:
- Schutzmittel für Farben
- Schutzmittel für Tinte und Klebstoffe
- Schutzmittel für Waschmittel
- Schutzmittel für Spülmittel
- Schutzmittel für Reinigungsmittel
- Schutzmittel für Biozidprodukte (Rodentizide, Lockmittel, Insektizide, Holzschutzmittel)
- Schutzmittel für Kraftstoffe
- Schutzmittel für Veterinärdiagnostika
Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel
Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.
Beispiele für Produkte der Produktart 7
Zur Produktart 7 gehören Produkte wie:
- Schutzmittel für Spachtelmasse und Abdichtungen
- Schutzmittel für Wandfarben und Lacke
Produktart 8: Holzschutzmittel
Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen.
Diese Produktart umfasst sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.
Beispiele für Produkte der Produktart 8
Zur Produktart 8 gehören Produkte wie:
- Produkte zum Schutz vor holzzerstörenden Pilzen
- Produkte zum Schutz vor holzverfärbenden Pilzen
- Produkte zum Schutz vor Käfern (Nagekäfer, Hausbock, Splintholzkäfer und andere Coleoptera)
- Produkte zum Schutz vor Termiten
- Produkte zur Bekämpfung von holzschädigenden Insekten
Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
Produkte zum Schutz von fasrigen oder polymerisierten Materialien wie Leder, Gummi, Papier und Textilerzeugnissen gegen mikrobielle Schädigung.
Diese Produktart umfasst Biozidprodukte, die der Ansiedlung von Mikroorganismen auf der Oberfläche von Materialien entgegenwirken und somit die Entwicklung von Gerüchen hemmen oder ausschließen und/oder Vorteile anderer Art mit sich bringen.
Beispiele für Produkte der Produktart 9
Zur Produktart 9 gehören Produkte wie:
- Produkte zum Schutz von Textilien
- Produkte zum Schutz von Gummi
- Produkte zum Schutz von Leder
- Produkte zum Schutz von Papier
- Produkte zum Schutz von anderen faserigen oder polymerisierten Materialien
Produktart 10: Schutzmittel für Baumaterialien
Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen.
Beispiele für Produkte der Produktart 10
Zur Produktart 10 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Algen, Schimmel und Mikroorganismen auf Fassaden, Dächern und Mauern
- Produkte zum Schutz von Fassaden, Dächern und Mauern
- Produkte zum Schutz von als Baumaterial verwendeten Metallen inklusive Eisen und Aluminium
- Produkte zum Schutz von Beton, Mörtel und Gips
- Produkte zum Schutz von anderen Baumaterialien
Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie z. B. Mikroben, Algen und Muscheln.
Diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser oder von Wasser für Schwimmbäder.
Beispiele für Produkte der Produktart 11
Zur Produktart 11 gehören Produkte wie:
- Produkte zum Schutz von Prozesswasser in geschlossenen Systemen vor Mikroorganismen, Algen oder Mollusken
- Produkte zum Schutz von Prozesswasser in offenen Systemen vor Mikroorganismen, Algen oder Mollusken
- Produkte zum Schutz von Kühlwasser in geschlossenen Systemen vor Mikroorganismen, Algen oder Mollusken
- Produkte zum Schutz von Kühlwasser in offenen Systemen vor Mikroorganismen, Algen, Mollusken oder Legionellen
Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel
Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren Anwendung finden, z. B. auf Holz und Papiermasse sowie auf porösen Sandschichten bei der Ölförderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 12
Zur Produktart 12 gehören Produkte wie:
- Produkte zum Schutz von Pulpe in der Papierindustrie
- Produkte zum Schutz vor Schleimbildung auf porösen Sandschichten bei der industriellen Ölförderung
Produktart 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
Schutzmittel gegen mikrobielle Schädigung in Flüssigkeiten, die zur Bearbeitung oder zum Schneiden von Metall, Glas oder anderer Materialien verwendet werden.
Beispiele für Produkte der Produktart 13
Zur Produktart 13 gehören Produkte wie:
- Produkte zum Schutz von Flüssigkeiten für die Bearbeitung von Metallen
- Produkte zum Schutz von Flüssigkeiten für die Bearbeitung von Glas
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Produktart 14: Rodentizide
Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und andere Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 14
Zur Produktart 14 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Wühlmäusen
- Produkte zur Bekämpfung von Ratten
- Produkte zur Bekämpfung von Mäusen
- Produkte zur Bekämpfung von anderen Nagetieren
Produktart 15: Avizide
Produkte zur Bekämpfung von Vögeln durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 15
Zur Produktart 15 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Tauben
-
Produkte zur Bekämpfung von Rabenvögeln
Anmerkung: In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Produkten der Produktart 15 verboten.
Produktart 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
Produkte, die nicht unter andere Produktarten fallen, zur Bekämpfung von Mollusken, Würmern und Wirbellosen durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 16
Zur Produktart 16 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Mollusken in Aquarien
Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel
Produkte zur Bekämpfung von Fischen durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 17
Zur Produktart 17 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Meeresfischen
-
Produkte zur Bekämpfung von Süßwasserfischen
Anmerkung: In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Produkten der Produktart 17 verboten.
Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (z. B. Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 18
Zur Produktart 18 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Mücken
- Produkte zur Bekämpfung von Milben
- Produkte zur Bekämpfung von Zecken
- Produkte zur Bekämpfung von Ameisen
- Produkte zur Bekämpfung von Termiten, soweit diese nicht auf Holz angewendet werden
- Produkte zur Bekämpfung von Spinnen
- Produkte zur Bekämpfung von Schaben (Kakerlaken)
- Produkte zur Bekämpfung von Wespen
- Produkte zur Bekämpfung von Lebensmittelmotten
- Produkte zur Bekämpfung von Kleidermotten
- Produkte zur Bekämpfung von Bettwanzen
- Produkte zur Bekämpfung von Fliegen
- Produkte zur Bekämpfung von Fruchtfliegen
- Produkte zur Bekämpfung von Bremsen
- Produkte zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern, soweit diese aus gesundheitlichen Gründen erfolgt
Produktart 19: Repellentien und Lockmittel
Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose Tiere wie z. B. Flöhe, Wirbeltiere wie z. B. Vögel, Fische, Nagetiere): hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden.
Beispiele für Produkte der Produktart 19
Zur Produktart 19 gehören Produkte wie:
- Repellentien gegen Katzen oder Hunde
- Repellentien gegen Marder
- Repellentien gegen Mücken
- Repellentien gegen Zecken
- Repellentien gegen Ameisen
- Repellentien gegen Wespen
- Repellentien gegen Kleidermotten
- Repellentien gegen Maulwürfe
- Lockmittel für Mücken
- Lockmittel für Fruchtfliegen
- Pheromonfallen für Kleidermotten, soweit diese der Bekämpfung der Motten dienen
- Pheromonfallen für Lebensmittelmotten, soweit diese der Bekämpfung der Motten dienen
- Pheromonfallen für Fliegen, soweit diese der Bekämpfung der Fliegen dienen
Produktart 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Produkte zur Bekämpfung anderer als der Wirbeltiere, die bereits unter die anderen Produktarten dieser Hauptgruppe fallen, durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
Beispiele für Produkte der Produktart 20
Zur Produktart 20 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Bekämpfung von Maulwürfen
- Produkte zur Bekämpfung von Eichhörnchen
- Produkte zur Bekämpfung von Eidechsen
- Produkte zur Bekämpfung von Schlangen
-
Produkte zur Bekämpfung von Fröschen
Anmerkung: In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Produkten der Produktart 20 verboten.
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
Produktart 21: Antifouling-Produkte
Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.
Beispiele für Produkte der Produktart 21
Zur Produktart 21 gehören Produkte wie:
- Schutzanstriche für Boote gegen Algenbewuchs im maritimen Bereich
- Schutzanstriche für Boote gegen Algenbewuchs im Süßwasserbereich
- Schutzanstriche für Boote gegen Mollusken im maritimen Bereich
- Schutzanstriche für Boote gegen Mollusken im Süßwasserbereich
Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern oder Teilen davon.
Beispiele für Produkte der Produktart 22
Zur Produktart 22 gehören Produkte wie:
- Produkte zur Einbalsamierung von Leichen
- Produkte zur Konservierung von Leichenteilen
- Produkte zur Konservierung von Tierkadavern