Die europäische CLP-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Durch die Kriterien der Verordnung sollen gefährliche Chemikalien identifiziert und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Kennzeichnungsetiketten und in den Sicherheitsdatenblättern informiert werden. Außerdem werden auch für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische spezielle Anforderungen an die Verpackung gestellt.
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Ziel der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, seit 2009 in Kraft) ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.
Die CLP-Verordnung beruht auf dem sogenannten Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Das weltweit harmonisierte System soll das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen.
Neben der Information über Gefahren innerhalb der Lieferkette, werden auf Basis der Einstufung Maßnahmen des Arbeits-/Verbraucher- und/oder Umweltschutzes abgeleitet. Darüber hinaus kann sie Anlass für weitere Verfahren zum Risikomanagement unter der REACH-Verordnung sein. Viele Regelungen unter der REACH-Verordnung (wie zum Beispiel der Beschränkung und Zulassung) sind an bestimmte Einstufungen geknüpft.
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Aktuelles
Datum 09.12.2024 - Typ Meldung Meldung nach Artikel 45 CLP: Übergangsfrist endet!
Ab 1. Januar 2025 müssen alle gefährlichen Gemische, die unter Artikel 45 fallen, nach Anhang VIII der CLP-Verordnung gemeldet worden sein.
Datum 20 Mai Typ Workshop Gemische im Fokus
Datum 17.01.2019 - Typ Öffentliche Konsultation Öffentliche Konsultationen zum CLH-Verfahren
Hier finden Sie Informationen zu allen derzeit stattfindenden öffentlichen Konsultation im CLH-Verfahren.
Schwerpunkte
Publikationen
GHS-Poster der BAuA
Publikationen der ECHA
Rechtstexte
Zum Thema im Internet
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https://ssl.gischem.de/gemischrechner/index.htm
Der Gemischrechner der BG RCI und BGHM hilft Ihnen dabei, für beliebige Stoffgemische die korrekte Einstufung und Kennzeichnung im GHS-System zu ermitteln.
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https://unece.org/transport/documents/2023/07/standards/ghs-rev10
Die 10. überarbeitete Ausgabe des GHS enthält Aktualisierungen der Einstufungskriterien für desensibilisierte Explosivstoffe und die Verwendung von nichttierischen Testmethoden zur Einstufung von Gesundheitsgefahren.
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https://unece.org/transport/standards/transport/dangerous-goods/ghs-rev9-2021
Veröffentlichung der neunten Auflage des Globally Harmonized System (GHS) als Downloads auf der Website der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)
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Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS (PDF, 9,76 MB)
Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) zum GHS am Beispiel der CLP-Verordnung (Stand: 3. ATP).
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Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung. Was ist zu tun? (PDF, 4,46 MB)
Publikation der BG RCI und BGHM zum Umgang mit als gefährlich eingestuften Stoffen und Gemischen im Betrieb, insbesondere zu innerbetrieblicher Kennzeichnung, Gefährdungsbeurteilung und Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten. (Stand: 09/2017)
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Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste) (PDF, 623 kB)
Vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zusammengestellte Liste der Stoffe mit KMR-Eigenschaften, wie aufgeführt in Anhang VI der CLP-Verordnung und den TRGS 905 und 906. (Stand: 10/2018)
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Gefahrstoffliste 2018 (PDF, 4,71 MB)
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammengefasst. Die Liste enthält die Einstufungen (CMR und Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen gemäß der Anhang VI der CLP-Verordnung sowie die in der TRGS 905 aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Luftgrenzwerte (TRGS 900) und die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903. (Stand: 06/2018)
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https://echa.europa.eu/de/legislation-finder/
EUCLEF vermittelt einen Überblick über die Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich Chemikalien. Sie können nach Informationen über Ihre Stoffe suchen, geltende Gesetze finden und überprüfen, welche Verpflichtungen sich für Sie möglichweise daraus ergeben.
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https://echa-term.echa.europa.eu/de/
Wenn Sie REACH-, CLP- und Biozid-Terminologie in zwei oder mehr EU-Sprachen benötigen, ist die ECHA-Terminologiedatenbank eine wertvolle Informationsquelle für Sie.
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ECHA-Vortrag: Grenzen zwischen der CLP-Verordnung und anderen EU-Gesetzgebungen (PDF, 297 KB)
Die ECHA hat am 09. Juni 2021 die Abgrenzung zwischen der CLP-Verordnung und anderen EU-Gesetzgebungen im Rahmen eines Vortrags vorgestellt. Der Vortrag ist auf Englisch.