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Häufig gestellte Fragen zum öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

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Was ist das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis? Und wofür kann es verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0407

Bei dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis handelt es sich um eine Datenbank, die Informationen zu Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen enthält, die unter Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gemeldet oder unter Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) registriert wurden. Das Verzeichnis enthält auch die Liste über die rechtsverbindlichen harmonisierten Einstufungen (Anhang VI zur CLP-Verordnung) und wird von der ECHA eingerichtet und gepflegt.

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis dient mehreren Zwecken:

  • Es ist ein Werkzeug für die Gefahrenkommunikation und eine Quelle mit Basisinformationen über die in Verkehr gebrachten Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllen, oder registrierungspflichtig sind. Es ist bestimmt für Lieferanten von Stoffen, die allgemeine Öffentlichkeit und für die zuständigen Ausschüsse der Mitgliedstaaten (MSCA);
  • Es zeigt die Unterschiede in der Einstufung und Kennzeichnung desselben Stoffes, die durch unterschiedliche Lieferanten angewendet werden, und verweist damit auf die Notwendigkeit weiterer Diskussionen unter den Firmen, um die Gründe für die Unterschiede zu erforschen und/oder sich über die korrekteste Einstufung, Bewertungsbedarf oder die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Harmonisierung einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes zu einigen;
  • Es ist wichtig für die Gefahrenkommunikation und das Risikomanagement, wenn z. B. MSCAs die Notwendigkeit für potenzielle Zulassungen und Beschränkungen für gefährliche Stoffe unter REACH beurteilen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 628)

Was ist nicht im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0409

Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthält keine Kontaktdaten von Anmeldern oder Registranten, da dies in der CLP-Verordnung nicht vorgesehen ist. Um keine vertraulichen Geschäftsinformationen offenzulegen, sind auch keine detaillierten Informationen über Verunreinigungen oder Zusatzstoffe im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthalten. Außerdem haben Anmelder und Registranten die Möglichkeit, Anspruch auf Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung zu erheben (weitere Informationen, wie der Anspruch auf Vertraulichkeit der IUPAC-Bezeichnung markiert wird, finden sich im ECHA Handbuch "Wie man erfolgreich die Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung erstellt"). Wenn dies der Fall ist, wird sie nicht in das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen.

Ferner werden IUPAC-Bezeichnungen von Stoffen aus Meldungen nicht aufgenommen, die nicht in eine oder mehrere der Gefahrenklassen, wie in Artikel 119(1)(a) der REACH-Verordnung festgelegt, eingestuft sind.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 630)

Wie kann ich Informationen im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis suchen?

Helpdesk-Nummer: 0410

Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis bietet mehrere Suchoptionen, sowohl auf der Basis der Stoffidentität als auch auf der Basis der Einstufungen. Wenn man an einem bestimmten Stoff oder an einer Stoffgruppe interessiert ist, kann die Suche mit der kompletten oder partiellen EG-Bezeichnung, der in Annex VI der CLP-Verordnung enthaltenen Bezeichnung, der IUPAC-Bezeichnung oder der kompletten oder partiellen EG-, CAS- oder Anhang-VI-Index-Nummer erfolgen.

Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit wurden die Einstufungen in physikalische, Gesundheits- und Umwelteinstufungen unterteilt. Außerdem kann der Benutzer entweder die abgekürzten Gefahrenklasse- und Gefahrenkategorie-Codes (z. B. Acute Tox. 4) oder den Gefahrenhinweis-Code (z. B. H302) auswählen. Die Kombination von Stoffidentität und Einstufungselementen wird die Suchergebnisse weiter verfeinern.

Die Suchergebnisse werden auf der Basis von Stoffen bereitgestellt. Wenn der Benutzer einen Stoff aus den Ergebnissen auswählt, wird er zu einer Überblickseite geführt, die zuerst den harmonisierten Eintrag /die harmonisierten Einträge (sofern vorhanden) und dann die zusammengefassten Einstufungen aus den Meldungen auflistet. Bei einer weiteren Auswahl einer bestimmten Zusammenfassung wird die detaillierte Ansicht der zusammengefassten Meldung bereitgestellt. Gegenwärtig ist jedoch ein Download und Export der Suchergebnisse nicht möglich.

Die ECHA hat festgestellt, dass in einzelnen Fällen Anmelder einen falschen Stoffnamen bei ihrer Meldung angegeben haben. Da die ECHA die Informationen so anzeigt, wie sie in den Meldungen angegeben sind, ohne Überprüfung der Richtigkeit der Daten, kann dies bei der Suche mit dem Stoffnamen zu Scheinergebnissen führen, da ein Stoff in den Ergebnissen angezeigt wird, der scheinbar in keinem Zusammenhang mit dem gesuchten Stoff steht. In solchen Fällen wird empfohlen, die zweite Ansichtsvariante der Seite zu verwenden, wo alle gemeldeten IUPAC-Bezeichnungen aufgelistet sind, um festzustellen, ob die anfangs angezeigte Bezeichnung falsch war. Die Stoffgruppierung basiert auf numerischen Identifikatoren und ist durch Ungenauigkeiten im Stoffnamen nicht betroffen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 631)

Werden Meldungen für identische Stoffe zusammengefasst? Wenn ja, welche Zusammenfassungsregeln werden angewendet?

Helpdesk-Nummer: 0411

Die Meldungen für jeden Stoff werden zusammengefasst auf der Basis numerischer Identifikatoren, wo sie vorhanden sind, wie zum Beispiel die EG- oder CAS-Nummern. Für Anzeigezwecke werden identische Einstufungen zusammengefasst und als ein Eintrag angezeigt. Die Anzahl der Meldungen, die jeder zusammengefassten Einstufung zugrunde liegt, wird ebenfalls angegeben. Die Zusammenfassung erfolgt automatisch und basiert sowohl auf Einstufungs- als auch Kennzeichnungselementen. Unterschiedlicher Zustand/physikalische Form und verschiedene Gründe für eine Nichteinstufung wurden bei der Zusammenfassung nicht berücksichtigt. Diese Unterschiede werden ggf. in der detaillierten Ansicht des Einstufungseintrags angezeigt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 632)

Warum lässt sich für einen Stoff, der in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet wurde, kein Eintrag finden?

Helpdesk-Nummer: 0412

Wenn eine Meldung erst kürzlich an die ECHA übermittelt wurde, wird diese mit der nächsten Aktualisierung des Verzeichnisses veröffentlicht. Ein Aktualisierungsdatum auf der Seite mit der Suchfunktion des Verzeichnisses gibt an, wann die letzte Aktualisierung stattfand. Darüber hinaus veröffentlicht die ECHA nur Stoffe, die entweder einen Eintrag im EINECS haben, oder die nach Artikel 119 Absatz 1 der REACH-Verordnung von mindestens einem Anmelder als gefährlich gemeldet wurden. Für andere Stoffe kann die ECHA keinen geeigneten Identifikator angeben, diese Meldungen werden nicht veröffentlicht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 633)

Sind Angaben wie Summenformel, Strukturformel und Molekulargewicht für die Öffentlichkeit nicht sichtbar, wenn die Stoffe an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0413

Die ECHA veröffentlicht keine mit der Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eingereichten Informationen, die nicht in Artikel 119(1) der REACH-Verordnung genannt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 634)

Kann ich für die Suche im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Listennummer des Stoffes verwenden?

Helpdesk-Nummer: 0414

Nein. Bei der Vorregistrierung hat die ECHA automatisch Listennummern für Stoffe vergeben, die nicht im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS), in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe (ELINCS) und in der No-Longer-Polymers (NLP)-Liste aufgeführt sind. Diese bei der (Vor)Registrierung automatisch vergebenen Listennummern haben keinen formellen Status und werden somit nicht im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Die einzigen numerischen Stoff-Identifikatoren, die zur Durchführung einer Suche verwendet werden können, sind die offiziellen EG- und CAS-Nummern und (für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung) die Anhang-VI-Indexnummer.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 635)

Kann bei der Suche im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die Meldenummer verwendet werden, um einen Stoff zu identifizieren?

Helpdesk-Nummer: 0415

Nein. Ein Stoff kann nur identifiziert werden, wenn die Suche wie folgt durchgeführt wird: mit der CAS-Nummer, mit der offiziellen EG-Nummer, mit der Anhang-VI-Indexnummer für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung oder der Stoffidentität. Die Meldenummer kann nur vom Anmelder über REACH-IT verwendet werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 636)

Warum gibt es abweichende Einstufungen für identische Stoffe?

Helpdesk-Nummer: 0416

Eines der Hauptziele des Verzeichnisses besteht darin, eine einheitliche Einstufung von Stoffen zu fördern. Aber aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist davon auszugehen, dass anfangs für viele Stoffe unterschiedliche Einstufungen gemeldet werden. Einige davon können mit technischen Fehlern erklärt werden, die beim Anmeldungsverfahren gemacht wurden (z. B. nicht alle Kennzeichnungselemente wurden richtig zugeordnet), oder mit geringfügigen Unterschieden in scheinbar identischen Meldungen (z. B. Unterschiede bei betroffenen Organen oder Expositionswegen). Verschiedene Anmelder können aber auch unterschiedliche Auffassungen zur Einstufung eines Stoffes haben, basierend auf unterschiedlichen Interpretationen wissenschaftlicher Studien oder eines unterschiedlichen Zugangs zu diesen Studien. In jedem Fall sind Anmelder gesetzlich dazu verpflichtet, sich nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis zu bemühen, und die ECHA davon in Kenntnis zu setzen (siehe Artikel 41 der CLP-Verordnung).

Es kann auch verschiedene berechtigte Gründe dafür geben, dass Meldungen für denselben Stoff unterschiedliche Einstufungen haben. Unterschiedliche Zusammensetzungen oder Verunreinigungsprofile führen häufig zu unterschiedlichen Einstufungen, und der physikalische Zustand und die Form eines Stoffes sind oft sehr wichtig, wenn die Gefahren eines Stoffes beurteilt werden. Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zeigt den gemeldeten Zustand und die Form an, enthält aber keine Informationen über Zusammensetzung oder Verunreinigungen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 637)

Kann ich mich auf die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen verlassen, die im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht werden? Wenn zum Beispiel die Einstufung und Kennzeichnung für einen Stoff von verschiedenen Lieferanten unterschiedlich wären, würde mich das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis über die ‚richtige‘ Einstufung für meinen Stoff informieren?

Helpdesk-Nummer: 0417

Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis-Verzeichnis wird die gemeldeten Einstufungen so anzeigen, wie sie der ECHA gemeldet werden. Die Agentur nimmt keine Überprüfung des Inhalts vor. Die Meldungen sollten daher die Situation auf dem Markt wiedergeben. Obwohl Anmelder die Pflicht haben, sich nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis zu bemühen, kann es begründete Abweichungen geben, zum Beispiel aufgrund von Verunreinigungen oder Zusammensetzung. Das wird im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis möglicherweise nicht sofort ersichtlich werden.

Wir fordern alle Benutzer auf, ihre Bedenken ggf. mit ihren Lieferanten zu diskutieren, aber eine einzig "richtige" Einstufung, die von der ECHA identifiziert und markiert ist, wird es nicht geben. Das Öffentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis wird jedoch angeben, wo eine rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung in Anhang VI der CLP-Verordnung enthalten ist, und wo die Einstufung eines Stoffes das Ergebnis einer gemeinsamen Registrierung unter REACH ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 638)

Wie können Firmen miteinander in Kontakt treten und wann werden sie dazu in der Lage sein? Würde man (einen) Anmelder mit anderen in Kontakt bringen, wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung gibt?

Helpdesk-Nummer: 0418

Gemäß Artikel 41 der CLP-Verordnung liegt es in der Verantwortung des (der) Registranten und des Anmelders (der Anmelder) desselben Stoffes, sich nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis zu bemühen.
Die ECHA hat für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mehrere Millionen Meldungen erhalten, die mehr als 100.000 Stoffe umfassen. Der Prozess der Einigung bei solch einer großen Anzahl an Meldern und Stoffen wird lange dauern und erfordert die Beteiligung aller Parteien.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 639)

Es ist nicht möglich, eine Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ungültig zu machen/zu löschen. Bedeutet das, wenn eine Firma eine Meldung für einen Stoff abgibt und dann die Lieferung einstellt, wird ihre Meldung für diesen Stoff viele Jahre nach Einstellung der Lieferung immer noch im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stehen und möglicherweise nicht mehr stimmen?

Helpdesk-Nummer: 0419

Die Einstellung der Herstellung oder Einfuhr bedeutet nicht automatisch, dass ein Stoff nicht mehr auf dem Markt vorhanden ist. Die ECHA untersucht jedoch gegenwärtig Möglichkeiten, um im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis das Einreichungsdatum oder das Datum der letztmaligen Aktualisierung der Meldung anzugeben. Diese Informationen können Schlussfolgerungen über die Aktualität der Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen für den im Verzeichnis angezeigten Stoff ermöglichen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 640)

Wird die Liste der harmonisierten Einstufungen nach den Kriterien der Stoffrichtlinie 67/548/EWG (Tabelle 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung) im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht?

Helpdesk-Nummer: 0420

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach den Kriterien der Stoffrichtlinie 67/548/EWG (Tabelle 3.2 des Anhangs VI der CLP-Verordnung) ist im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Die Einstufung nach der Stoffrichtlinie für jeden harmonisiert eingestuften Stoff ist direkt unter der CLP-Einstufung angegeben. Die ECHA hat auch die Kategorisierung dieser Stoffe nach der Seveso II Richtlinie angegeben.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 641)

Warum werden die Sicherheitshinweise nicht veröffentlicht?

Helpdesk-Nummer: 0421

Nach Artikel 40(1)(f) der CLP-Verordnung muss eine Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis die anwendbaren CLP-Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Gefahrenhinweise sowie alle zusätzlichen Gefahrenhinweise gemäß Abschnitt 1.1 und 1.2 des Anhangs II der CLP-Verordnung oder Teil 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung enthalten. Die ECHA betrachtet Sicherheitshinweise nicht als Bestandteil der Einstufung und Kennzeichnung im Sinne von Artikel 119(1) der REACH-Verordnung. Außerdem ist die Angabe von Sicherheitshinweisen bei Meldungen ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nicht zwingend erforderlich. Des Weiteren sind die Sicherheitshinweise in den Tabellen bei der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung nicht aufgelistet.

Hinweis:

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(ECHA ID 642)

Bei einigen aggregierten Meldungen sind keine Einstufungselemente sichtbar, während andere als „nicht eingestuft“ gekennzeichnet sind. Was ist der Unterschied?

Helpdesk-Nummer: 0548

Möchten Anmelder einen Stoff melden, für den ihrer Meinung nach keine Einstufung notwendig ist, können sie das entsprechende Feld („nicht eingestuft“) aktivieren. In diesem Fall sind keine weiteren Einzelheiten zur Einstufung und Kennzeichnung (E&K) erforderlich. Im E&K-Verzeichnis werden diese Meldungen als „nicht eingestuft“ angezeigt und die Ansicht der dritten Seite ist deaktiviert. Einige Anmelder haben Meldungen ohne E&K-Elemente eingereicht und das Feld „nicht eingestuft“ nicht aktiviert. Bei diesen Meldungen weiß die ECHA nicht, ob der Anmelder tatsächlich keine Einstufung einreichen wollte oder nur vergessen hat, die E&K-Elemente hinzuzufügen. Diese Meldungen werden daher separat angezeigt.

Hinweis:

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(ECHA ID 643)

Was ist im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthalten?

Helpdesk-Nummer: 0408

Artikel 42 der CLP-Verordnung und Artikel 119(1) der REACH-Verordnung legen fest welche Elemente einer Meldung im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis öffentlich zugänglich sein sollen. Diese Elemente bestehen aus der Stoffidentität und allen Einstufungs- und Kennzeichnungselementen. Der EC-Name und die EC-Nummer aller Meldungen für EINECS Stoffe und wenn möglich alle anderen Stoffe im EC-Verzeichnis werden veröffentlicht. Zusätzlich gilt gemäß Artikel 119 (1), wenn ein Stoff in eine Gefahrenklasse von mindestens einem Melder eingestuft wurde, dann werden die Einstufungs- und Kennzeichnungselemente aller Meldungen veröffentlicht. Der IUPAC Name wird allerdings nur bei Meldungen veröffentlicht bei denen eine Einstufung in eine Gefahrenklasse gemäß in Artikel 119 (1) erfolgt ist.
Auch geben Markierungen im Öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis an, ob die angezeigte Einstufung und Kennzeichnung aus einer gemeinsamen Einreichung im REACH-Registrierungsverfahren stammt. Zukünftig wird es Markierungen geben, die anzeigen, ob es sich bei dem angezeigten Eintrag um einen Eintrag handelt, der zwischen den Anmeldern gemäß Artikel 41 der CLP-Verordnung abgestimmt ist.
Die veröffentlichten Informationen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis werden von der ECHA oder einer anderen Behörde nicht überprüft oder bestätigt. Die Informationen können jederzeit - ohne vorausgehende Mitteilung - geändert werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 629)