Gemische für die eine vereinfachte Meldung in die ISi-Datenbank möglich ist
In die ISi-Datenbank können alle Gemische gemeldet werden, die nicht als
- Acute Tox. 1, 2 oder 3 (alle Expositionswege),
- Skin Corr. 1, 1A, 1B oder 1C,
- Skin Sens. 1 oder 1A,
- Muta. 1A, 1B oder 2,
- Carc. 1A, 1B oder 2 oder
- Repr. 1A, 1B oder 2
eingestuft sind und an Verbraucher abgegeben werden. Gemische für die industrielle Verwendung können bis zum Erreichen der entsprechenden Meldefrist nach Anhang VIII der CLP-Verordnung stets an die ISi-Datenbank gemeldet werden; Verbrauchergemische nur in Abhängigkeit von ihrer Einstufung. Wasch- und Reinigungsmittel müssen generell an das BfR gemeldet werden.