Ich bin Händler mit Sitz in Deutschland und möchte ein meldepflichtiges Gemisch für die Verwendung durch Verbraucher oder für die gewerbliche Verwendung neu in Verkehr bringen, das ich aus einem anderen Mitgliedstaat der EU beziehe
In diesem Fall geht die Pflicht zur Mitteilung auf den Lieferanten (oder bei Händlern den Vorlieferanten) in dem Mitgliedstaat über, aus dem Sie das Gemisch beziehen. Sie sind allerdings verpflichtet sich zu vergewissern, dass durch ein Mitglied oberhalb in der Lieferkette die Meldung tatsächlich durchgeführt wurde. Gegebenenfalls können Sie Ihren Lieferanten auffordern, die Meldung durchzuführen oder alternativ eine eigene Meldung einreichen.