Beispiel eines Kennzeichnungsetiketts nach der CLP-Verordnung
Hilfe für die Anordnung von Kennzeichnungselementen am Beispiel von Methanol
Das Beispiel zeigt eine mögliche Anordnung der Kennzeichnungselemente gemäß Artikel 17 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt 1.2 der CLP-Verordnung auf einem Kennzeichnungsetikett. Die Mindestabmessungen für die Piktogramme bei einer Verpackungsgröße bis 50 l entsprechen der vorgeschriebenen Kantenlänge der Rauten von 23 mm. Die Etikettgröße überschreitet jedoch aus Gründen der geforderten Lesbarkeit der Kennzeichnungselemente die vorgesehene Mindestgröße.