Überblick zu den Kennzeichnungselementen
In diesem Bereich finden Sie einen Überblick zu den Kennzeichnungselementen der CLP-Verordnung. Diese bestehen aus den Piktogrammen, Signalwörtern, Gesundheits- und Sicherheitshinweisen.
Piktogramme
Ein Gefahrenpiktogramm ist ein Bild auf einem Kennzeichnungsetikett mit einem Warnsymbol und bestimmten Farben, um über die Schäden zu informieren, die ein bestimmter Stoff oder ein Gemisch unserer Gesundheit oder der Umwelt zufügen können. Die CLP-Verordnung hat ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für chemische Gefahrstoffe in der Europäischen Union eingeführt. Die Piktogramme wurden ebenfalls geändert und sind nun mit dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen konform.
Die Piktogramme haben die Form einer roten Raute mit weißem Hintergrund und ersetzen die alten orangefarbenen rechteckigen Symbole, die im Rahmen der alten Vorschrift verwendet wurden. Untenstehend erhalten Sie eine Übersicht über die gemäß CLP-Verordnung zu verwendenden Piktogramme:
GHS01 | GHS02 | GHS03 | GHS04 | GHS05 |
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Explodierende Bombe | Flamme | Flamme über einem Kreis | Gasflasche | Ätzwirkung |
GHS06 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
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Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Ausrufezeichen | Gesundheitsgefahr | Umwelt |
Zusätzlich hat ECHA auch eine informative Übersicht zu den neuen Gefahrenpiktogrammen veröffentlicht. Sie zeigt nicht nur was die neuen Gefahrenpiktogramme bedeuten, sondern auch beispielhaft auf welchen Produkten sie anzutreffen sind und welche Sicherheitsvorkehrungen Verbraucher und Anwender treffen sollten.
Signalwörter:
Diese sind ein Zeichen über die Schwere der Gefahr und unterstützen somit die bereits genannten Piktogramme. Unterschieden wird in Achtung und Gefahr.
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise sind mit dreistelligen Nummern kodiert. Der Buchstabe H (engl.: Hazard, H-Satz) bezeichnet einen Gefahrenhinweis. Ein P am Beginn der Kodierung (engl.: Precautionary, P-Satz) steht für einen Sicherheitshinweis. Die ersten Stellen der Nummer gibt eine Gruppierung an, diese ist von der Art der Gefährdung beziehungsweise Typ der Sicherheitsmaßnahme abhängig. Zu den Gesundheits- und Sicherheitshinweisen gibt es in diesem Bereich nur eine Übersicht zur Struktur, die vollständige Auflistung finden Sie unter EuPhrac (European Phrases Catalogue) auf Englisch.
Struktur der Gefahrenhinweise
Die H-Sätze (Hazard Statements) besitzen folgende Codierung:
- H2** – physikalische Gefahren
- H3** – Gesundheitsgefahren
- H4** – Umweltgefahren
Struktur der Sicherheitshinweise
Die P-Sätze (Precautionary Statements) besitzen folgende Codierung:
- P1** – Allgemeines
- P2** – Prävention
- P3** – Reaktion
- P4** – Aufbewahrung
- P5** – Entsorgung
EUH-Sätze
In der CLP-Verordnung wurden wurden neben den oben genannten Kennzeichnungselementen ergänzende Informationen vorgesehen. Diese Informationen sind nicht im GHS-System der UN (United Nations) enthalten, wurden aber aber als sinnvolle Ergänzung im Anhang II Teil 1 und 2 der CLP-Verordnung aufgenommen. Dabei handelt es sich um ergänzende Gefahrenmerkmale, die bestimmten R-Sätzen aus der Richtlinie 67/548/EWG und um ergänzende Kennzeichnungselemente, die bestimmten Kennzeichnungsanforderungen aus der Richtlinie 1999/45/EG entsprechen.
Diese ergänzenden Informationen besitzen die Codierung "EUHxx". Die Nummerierung der ergänzenden Gefahrenmerkmalen entsprechen dabei teilweise den R-Sätzen aus der Richtlinie 67/548/EWG. So warnt der EUH014 wie auch der noch geltende R14 mit dem Wortlaut "Reagiert heftig mit Wasser" vor der Gefahr, dass Stoffe und Gemische, sollten sie Kontakt mit Wasser erhalten sehr heftig reagieren.