Drei Verordnungen - Eine Auskunftsstelle
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden
REACH-Verordnung
REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
Sind Sie Hersteller, Importeur oder Anwender chemischer Stoffe? Produzieren Sie Chemikalien, mischen Sie Farben oder importieren Sie vielleicht Duftöle oder Druckerpatronen aus Nicht-EU-Ländern? Macht Sie das zu einem REACH-Betroffenen? Finden Sie auf unserer Internetseite heraus, welche Verpflichtungen Ihre Firma unter REACH hat.
CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) genannt, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Biozid-Verordnung
Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten findet seit dem 1. September 2013 Anwendung. Sie regelt das Inverkehrbringen von Bioziden und ihren Wirkstoffen und hat die alte Biozid-Richtlinie 98/8/EG abgelöst. Allein in Deutschland sind mehr als 30.000 Biozidprodukte auf dem Markt. Auf Grund ihrer Zweckbestimmung ist beim Umgang mit Bioziden allerdings Vorsicht geboten, da sie auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Um einerseits den Schutz für Verbraucher, Beschäftigte und die Umwelt, andererseits eine ausreichende Wirkung gewährleisten zu können, müssen Biozidprodukte daher bewertet und zugelassen werden.
Sie sind Hersteller von Biozidprodukten oder importieren vielleicht mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer aus Nicht-EU-Ländern? Sie möchten wissen, ob sich dadurch für Sie Verpflichtungen aus der Biozid-Verordnung ergeben?
Was ist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk?
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten.
Er wurde bei der BAuA entsprechend den Vorgaben des Artikels 124 der REACH-Verordnung als auch des Artikels 44 der CLP-Verordnung sowie des Artikels 81 Absatz 2 der Biozid-Verordnung eingerichtet. Diese Regelungen zur Einrichtung nationaler Auskunftsstellen werden durch § 5 Absatz 2 Nummer 7 und § 12e Absatz 1 des Chemikaliengesetzes in nationales Recht umgesetzt. Nach § 8 des Chemikaliengesetzes werden für die Tätigkeit als nationale Auskunftsstelle keine Gebühren erhoben. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk liefert Ihnen Informationen und Orientierungshilfe bei der Umsetzung von REACH, CLP (GHS) und der Biozid-Verordnung und unterstützt Sie bei Ihren Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Bioziden. Er setzt sich aus einem Expertennetzwerk der Bundesbehörden (BAuA, BfR, UBA und BAM) zusammen, die mit spezifischen Informationen und Expertenwissen für Sie bereitstehen.
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist die erste Anlaufstelle für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Auskunftsstellen aller europäischen Mitgliedstaaten sind eng vernetzt, um eine kohärente und harmonisierte Beratung der Hersteller, Importeure, Lieferanten, nachgeschalteten Anwender und anderen interessierten Parteien zu gewährleisten.
Zentrale Behörde für die europäische Chemikaliengesetzgebung ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Diese bietet unter anderem als ECHA-Helpdesk weitere Hilfe zu den IT-Tools (IUCLID, REACH-IT, R4BP und Chesar) sowie Informationen zu Datenübermittlungen an.