Beschränkung von Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS)
©iStock | Francesco Scatena - bearbeitet
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen, aber auch in vielen verschiedenen Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 10 000 verschiedene Verbindungen.
Die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen--PFAS sind aufgrund ihrer Persistenz, die sich aus der Stabilität der Kohlenstoff-Fluor-Bindung ergibt, sehr schwer abbaubar. PFAS mit bioakkumulierenden Eigenschaften reichern sich in Umweltorganismen an und gelangen so bis ans Ende der Nahrungskette, während sich PFAS, die eine hohe Wasserlöslichkeit und Mobilität aufweisen über die Wasserwege in der Umwelt verteilen und in Pflanzen angereichert werden können. PFAS sind mittlerweile in der Umwelt, in Lebensmitteln und im Trinkwasser sowie im Menschen nachweisbar. Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische Eigenschaften sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt nachgewiesen. Daher sollen – mit wenigen, zeitlich befristeten und verwendungsspezifischen Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden.
Das Beschränkungsdossier
Am 22. März 2023 hat die ECHA ein Dossier zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens veröffentlicht, in dem eine Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgeschlagen wird. Dieses Beschränkungsdossier wurde von Behörden aus Deutschland, Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Weitere Informationen zum Dossier finden Sie hier.
Welche chemischen Verbindungen werden betroffen sein?
Das Beschränkungsdossier enthält keine Liste von PFAS, da die in den Anwendungsbereich fallenden Stoffe durch ihre chemische Struktur und nicht durch ihre numerischen Identifikatoren definiert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auf die Definition im Beschränkungsbericht nach Anhang XV zu beziehen:
Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) defined as: Any substance that contains at least one fully fluorinated methyl (CF3-) or methylene (-CF2-) carbon atom (without any H/Cl/Br/I attached to it).
Stoffe mit ausschließlich folgenden Strukturelementen sollen vom Beschränkungsvorschlag ausgenommen werden:
CF3-X or X-CF2-X’,
where X = -OR or -NRR’ and X’ = methyl (-CH3), methylene (-CH2-), an aromatic group, a carbonyl group (-C(O)-), -OR’’, -SR’’ or –NR’’R’’’,
and where R/R’/R’’/R’’’ is a hydrogen (-H), methyl (-CH3), methylene (-CH2-), an aromatic group or a carbonyl group (-C(O)-).
Die wichtigsten Fragen
In der Veranstaltung des REACH-CLP-Biozid Helpdesks „PFAS - Quo vadis? Der Beschränkungsvorschlag und wie Sie sich beteiligen können“, die am 3. April 2023 als Online-Veranstaltung stattfand, konnten die Teilnehmenden Fragen zum Beschränkungsdossier stellen. Die wichtigsten Fragen wurden im Dokument "FAQ zur PFAS-Beschränkung" für Sie als Download zusammengefasst. Sämtliche Vorträge dieser Veranstaltung finden Sie hier.