Pflichten für Stoffe in Erzeugnissen
Die Produzenten, Lieferanten und Verwender von Erzeugnissen können im Rahmen der REACH-Verordnung unter bestimmten Bedingungen sowohl Informations- und Mitteilungspflichten als auch die Pflicht zur Registrierung von Stoffen haben. In den untergeordneten Seiten werden die REACH-Verpflichtungen für die Betroffenen im Einzelnen erläutert.
Kurz zusammenfasst sind diese Pflichten und die Bedingungen im folgenden Schema dargestellt.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern eine Meldepflicht gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 besteht.