KMU: Ermittlung der Unternehmensgröße und Nachweis gegenüber der ECHA
KMU (kleinst, klein oder mittelständisches Unternehmen) zahlen reduzierte Gebühren bei der Registrierung und Zulassung im Rahmen der REACH-Verordnung und bei der Beantragung einer alternativen chemischen Bezeichnung im Rahmen der CLP-Verordnung. Dasselbe gilt für ECHA-Gebühren, die im Rahmen der Biozidverordnung anfallen. Die ECHA prüft die gemeldete Größenklasse und erhebt, wenn kein Nachweis der entsprechenden Größenklasse erfolgt oder fehlerhaft abgegeben wurde, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr.
Mit der folgenden Verknüpfung gelangen Sie auf die ECHA Internetseite mit Ausführung, wie Sie Ihre KMU Größenklasse ermitteln, diese der ECHA gegenüber nachweisen können und was Sie tun sollten, wenn Sie den Nachweis fehlerhaft oder nicht ausreichend gemacht haben.