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Informationen in der Lieferkette

Neben der Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen ist die Informationsweitergabe in der Lieferkette die bedeutendste Aufgabe für nachgeschalteten Anwender. Diese Informationspflicht besteht einerseits gegenüber ihren Kunden, und in bestimmten Fällen auch gegenüber ihrem Lieferanten.

Sicherheitsdatenblatt

Für Stoffe und Gemische, die als gefährlich einzustufen sind, sowie für PBT- bzw. vPvB-Stoffe und sonstige Stoffe der Kandidatenliste müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden. Alle Informationen zum sicheren Umgang mit einem Stoff oder Gemisch, die ein nachgeschalteter Anwender von seinem Lieferanten erhält oder selbst ausarbeitet, müssen bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter berücksichtigt werden und so an Kunden weitergegeben werden, damit diese ebenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen können (Artikel 31 (1)). Unter bestimmten Bedingungen müssen auch für Stoffe, für die kein Sicherheitsdatenblatt notwendig ist, zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt werden (Artikel 32 (1)). Für ein Gemisch, in dem zumindest ein als gefährlich eingestufter Stoff vorhanden ist, muss auf Anfrage ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden. (Artikel 31 (3)).

Informationen über Verwendungen

Nachgeschaltete Anwender haben die Möglichkeit, ihren Lieferant Informationen zu ihren Verwendungen eines Stoffes mitzuteilen (Artikel 37 (1)). Auf diesem Weg können sie die Erstellung des Registrierungsdossier für einen Stoff unterstützen. Wird die Verwendung als identifizierte Verwendung in das Dossier aufgenommen, werden durch den Registranten Expositionsszenarien erstellt, die den sicheren Umgang beschreiben. Um die Verwendungen für eine Registrierung umfassend zu beschreiben, bieten die sogenannten Verwendungskarten (sector use maps), die von verschiedenen Sektorverbänden zusammengestellt wurden, eine gute Grundlage. Weitere Informationen zu den Verwendungskarten sind auf der Internetseite der ECHA zu finden.

Informationen über gefährliche Eigenschaften eines Stoffes

Sofern ein nachgeschalteter Anwender neue, für den sicheren Umgang relevante Informationen über einen Stoff hat, muss er diese an den vorgeschalteten Akteur in der Lieferkette weiter geben. Darunter fallen neue Informationen über gefährliche Eigenschaften eines Stoffes (z. B. durch Beobachtungen in der täglich Praxis) oder Informationen die im Sicherheitsdatenblatt empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen (Artikel 34).

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