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Registrierung

Grundsätzlich müssen unter REACH alle Stoffe, als solche oder in Gemischen, die in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr und Unternehmen hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki durch die entsprechenden Unternehmen registriert werden. Registriert ein Hersteller / Importeur einen Stoff nicht, darf er diesen ab 1 Tonne pro Jahr weder herstellen noch einführen. Stoffe in Erzeugnissen müssen nur dann registriert werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung freigesetzt werden sollen.

Große Chemieanlage ©iStock | cyano66

Im Vorfeld einer Registrierung sind Unternehmen verpflichtet eine Voranfrage zu stellen, um mit Registranten des identischen Stoffs in Kontakt zu treten. Hierzu ist es notwendig sich mit dem Konzept der Stoffidentität unter REACH auseinanderzusetzen. Registranten des identischen Stoffs sind dazu angehalten Registrierungsdaten miteinander zu teilen und den Stoff in einer gemeinsamen Einreichung zu registrieren. Aus Tierschutzgründen müssen hierbei Wirbeltierversuche geteilt werden und dürfen nicht wiederholt werden. Eine Registrierung umfasst sowohl ein technisches Registrierungsdossier als auch Angaben zur sicheren Verwendung eines Stoffes. Ab einer Jahresproduktion von 10 t/a müssen Hersteller und Importeure zusätzliche Informationen zu Wirkungen und Umweltverhalten in einem Stoffsicherheitsbericht angeben. Dieser erläutert, welche möglichen Risiken von dem betreffenden Stoff ausgehen können und mit welchen Maßnahmen diesen zu begegnen ist.

Die REACH-Verordnung sieht auch stoff- oder verwendungsbedingte Ausnahmen von der Registrierung vor. Um Innovationen in der chemischen Industrie zu unterstützen können darüber hinaus Stoffe, die für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) hergestellt oder eingeführt werden, von der Pflicht zur Registrierung für 5 Jahre ausgenommen werden. Auf Anfrage kann diese Ausnahme um weitere 5 Jahre (bei der Entwicklung von Medizinprodukten um weitere 10 Jahre) verlängert werden.

Auf den weiteren Unterseiten werden die genannten Aspekte einer Registrierung ausführlich erläutert.

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Informationen zu registrierten Stoffen

Sie finden in dieser ECHA-Datenbank eine Vielzahl von Informationen über registrierte Stoffe, wie die gefährlichen Eigenschaften, die Einstufung und Kennzeichnung sowie Informationen zur sicheren Verwendung der Stoffe.

ECHA Cloud Services

Mit der Cloud Version von IUCLID kann ein Registrierungsdossier direkt online erstellt werden, ohne IUCLID lokal auf Ihrem Rechner installieren zu müssen.