Deutsche Vorschläge zur Beschränkung chemischer Stoffe
Für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, eigene Vorschläge in das Beschränkungsverfahren einzubringen.
Im Rahmen eines "Call for Evidence" werden Hersteller, Importeur und Anwender aufgerufen, innerhalb einer festgesetzten Frist die ihnen vorliegenden Informationen zu den jeweiligen Stoffen zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt jedoch nicht die öffentliche Konsultation, die nach Artikel 69 Absatz 6 der REACH-Verordnung bei Beschränkungsvorschlägen vorgesehen ist.
Beschränkung von Diisocyanaten
Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukte
Beschränkung von Bisphenol A und verwandten Bisphenolen mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt
Beschränkung von C9-C14 PFCAs und ihrer Salze und Vorläuferverbindungen