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Beschränkung von Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS)

Bühnenbild PFAS - istock Foto bearbeitet ©iStock | Francesco Scatena - bearbeitet

Die deutschen Behörden haben in Zusammenarbeit mit Behörden der Niederlande, Dänemarks, Norwegens und Schwedens ein Dossier zur Einleitung eines Beschränkungsverfahrens für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Das Dossier sieht eine Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von PFAS mit umfassenden Ausnahmen vor. Ziel der Beschränkung ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern. Am 7. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Dossier auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Direkt zum Beschränkungsdossier

Hintergrund der PFAS-Beschränkung

PFAS sind eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet sind (z. B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.).
Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt. Diese extreme Persistenz von PFAS, die zu einer irreversiblen Umweltexposition und -akkumulation führt, ist ein Grund zu großer Besorgnis.
Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS wieder zu entfernen, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt sind.
Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulierende Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen in der Umwelt weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein.

Beschränkung mit spezifischen Ausnahmen

Das vorgelegte Dossier sieht eine Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen vor.

Das Beschränkungsdossier enthält keine Liste von PFAS, da die in den Anwendungsbereich fallenden Stoffe durch ihre chemische Struktur und nicht durch ihre numerischen Identifikatoren definiert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auf die Definition im Beschränkungsbericht nach Anhang XV zu beziehen:

Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) defined as: Any substance that contains at least one fully fluorinated methyl (CF3-) or methylene (-CF2-) carbon atom (without any H/Cl/Br/I attached to it).

Stoffe mit ausschließlich folgenden Strukturelementen sollen vom Beschränkungsvorschlag ausgenommen werden:
CF3-X or X-CF2-X’,
where X = -OR or -NRR’ and X’ = methyl (-CH3), methylene (-CH2-), an aromatic group, a carbonyl group (-C(O)-), -OR’’, -SR’’ or –NR’’R’’’,
and where R/R’/R’’/R’’’ is a hydrogen (-H), methyl (-CH3), methylene (-CH2-), an aromatic group or a carbonyl group (-C(O)-).

Je nach Anwendung haben Unternehmen eineinhalb bis maximal dreizehneinhalb Jahre Zeit, Alternativen für PFAS zu finden. Diese Fristen hängen unter anderem von der derzeitigen Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der PFAS-Alternativen ab, aber auch von der Informationsbasis, die den Behörden bei der Erstellung des Dossiers zur Verfügung stand.

Verfahren

Nach der Einreichung folgt im REACH-Beschränkungsverfahren die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers durch die Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA.

Vom 22. März 2023 bis zum 25.September 2023 lief die sechsmonatige öffentliche Konsultation zu diesem Beschränkungsdossier. Betroffene Firmen und Verbände, aber auch Hersteller von Alternativen waren dazu aufgerufen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen und zusätzliche Informationen einzureichen. Insgesamt sind in der Konsultation mehr als 5600 Kommentare von mehr als 4400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen eingegangen.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden diese Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Beschränkungsdossier berücksichtigen. Anschließend entscheidet die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über die Aufnahme der Beschränkung in den Anhang XVII der REACH-Verordnung.

Aktuelle Meldungen

Zeitplan für PFAS-Beschränkungsverfahren aktualisiert

Rolle und Aktivitäten der Dossier Submitter in der derzeitigen Phase des Beschränkungsverfahrens zu PFAS

ECHA informiert über die nächsten Schritte im Beschränkungsverfahren für PFAS

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