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Dossierbewertung

Die ECHA überprüft eingereichte Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (Compliance Check) und eingereichte Versuchsvorschläge (Testing Proposal Examination)

Hauptakteur bei der Dossierbewertung ist die ECHA. Diese prüft eingereichte Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen (engl. Compliance Check, CCH). Das bedeutet, dass überprüft wird, ob die Informationen im vorgelegten Registrierungsdossier den Anforderungen der verschiedenen Anhänge VII - X (gestaffelt nach der Herstellungs- bzw. Importvolumen) entsprechen.

Wenn nach den Anhängen IX oder X Datenlücken zu einem Stoff vorliegen, so ist der Registrant verpflichtet einen Versuchsvorschlag einzureichen. Dieser muss von der ECHA, innerhalb einer festgelegten Zeit (Artikel 43), nach einem bestimmten Verfahren (engl. Testing Proposal Examination, TPE) (Artikel 40) überprüft werden.

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Download: Dossierbewertung (PDF, 145 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dieses Dokument beschreibt den Prozess der Dossierbewertung von Registrierungsdossiers.

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Download: Neue Compliance Check Strategie (PDF, 52 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dieses Dokument beschreibt den Hintergrund und die neue Strategie zum Verfahren zur Prüfung der Registrierungsdossier auf Erfüllung der Informationsanforderungen (Compliance Check)

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