Register der Absichtserklärungen - Registry of Intentions (RoI)
Die Mitgliedstaaten können Vorschläge nach Anhang XV erstellen. Genauso kann die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Ersuchen der Kommission aktiv werden. Diese Anhang XV-Dossiers für
- die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC d. h. für die Kandidatenliste),
- für das Vorschlagen einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung oder
- für das Vorschlagen von Beschränkungen
werden vorab in einem Register der Absichtserklärungen (englisch: Registry of Intentions) gelistet.
Die Chemikalienagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite dieses „Register der Absichtserklärungen“ um interessierten Parteien einen Überblick über die Stoffe zu geben, für die die Behörden das Einreichen von Dossiers nach Anhang XV beabsichtigen. Damit bleibt interessierten Parteien ausreichend Zeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess dazu zu äußern. Diese Absichtserklärungen dienen jedoch zunächst in erster Linie den Mitgliedstaaten und der ECHA zur Prüfung, ob bereits ein anderer Mitgliedstaat für einen bestimmten Stoff ein Anhang XV-Dossier erstellt hat oder plant, dies zu tun.
Das Register der Absichtserklärungen ist in drei separate Abschnitte unterteilt. Es ist in die einzelnen oben genannten Verfahren aufgeteilt. Jede Tabelle enthält aktuelle, bereits eingereichte und zurückgezogene Absichtserklärungen der Mitgliedstaaten und der ECHA zur Erstellung von Anhang XV-Dossiers. Diese können durch die Verwendung der Filter-Funktion spezifisch herausgesucht werden.