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Übersichtstabelle der in Anhang VI gelisteten Stoffe - Stand 22. ATP

Die 22. ATP gilt ab dem 01.05.2026

Inoffizielle Excel-Tabelle der ECHA, die die in Anhang VI der CLP-Verordnung gelisteten Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung bis zur 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (delegierte Verordnung (EU) Nr. 2024/2564) enthält.

Datum 09.01.2025

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