Ab wann sind behandelte Waren zu kennzeichnen?
Helpdesk-Nummer: 0443
Für die Kennzeichnungsvorschriften für behandelte Waren sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Demnach müssen alle nach dem 01. September 2013 in Verkehr gebrachten behandelten Waren, die kennzeichnungspflichtig sind (beispielsweise antimikrobiell beworbene T-Shirts), gekennzeichnet sein.