Darf selbst hergestellte (z.B. 70- oder 80%ige) Isopropanol-Lösung zur Desinfektion von Oberflächen verwendet werden?
Helpdesk-Nummer: 0432
Lösungen mit Propan-2-ol, die zur Flächendesinfektion verwendet werden, unterliegen dem Biozidrecht. Der Wirkstoff Propan-2-ol wurde zum 01.07.2016 genehmigt. Bis zum 01.07.2016 mussten für Flächendesinfektionsmittel mit Propan-2-ol Zulassungsanträge gestellt werden, damit sie ihre Verkehrsfähigkeit nicht verlieren. Wurde für ein Produkt kein Zulassungsantrag bis zu diesem Tag gestellt (eingegangene Zulassungsanträge können unter folgendem Link eingesehen werden), darf es ab diesem Tag nur noch 180 Tage lang vermarktet und 365 Tage lang verwendet werden. Eine Verwendung von nicht zugelassenen Desinfektionsmitteln ist anschließend nicht mehr erlaubt. Auch eine verdünnte Propan-2-ol-Lösung, die zur eigenen Verwendung aus reinem Propan-2-ol hergestellt wird, darf dann nicht mehr verwendet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die unverdünnte Lösung als Biozidprodukt verkehrsfähig ist oder ob es sich hierbei um eine Reinchemikalie handelt.