Was ist das Verfallsdatum?
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Das Verfallsdatum ist nach Artikel 69 (2) der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Bestandteil der Kennzeichnung von Biozidprodukten. Danach muss das Etikett oder ggf. Merkblatt des Biozidprodukts das Verfallsdatum unter normalen Lagerungs-bedingungen enthalten. Das Verfallsdatum ist der Zeitpunkt, ab dem das Produkt nicht mehr angewendet werden sollte, da dessen sichere Verwendung bzw. hinreichende Wirksamkeit danach nicht mehr gewährleistet ist. Das Verfallsdatum bezieht sich auf die geprüfte Lagerungsstabilität/Haltbarkeit eines Biozidprodukts und kann daraus abgeleitet werden.