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Kann ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender bei der Agentur einen Vorschlag einreichen, um zusätzliche harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungselemente für einen vorhandenen Eintrag in Teil 3 von Anhang VI einzuführen?

Helpdesk-Nummer: 0289

Ja, ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender kann direkt bei der Agentur einen Vorschlag einreichen, um zusätzliche harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungselemente für einen Eintrag in Teil 3 von Anhang VI CLP einzuführen. Eine Bedingung für die Einreichung eines solchen Vorschlags ist, dass die zusätzlichen harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungselemente eine Gefahrenklasse oder Differenzierung betreffen, die noch nicht von der harmonisierten Einstufung des Stoffs in Teil 3 von Anhang VI abgedeckt ist. Das Verfahren wird in Artikel 37(2) CLP beschrieben.

In Fällen, in denen eine Änderung an den vorhandenen harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungselementen eines Stoffs in Teil 3 von Anhang VI CLP vorgeschlagen wird, gibt der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender den Vorschlag an die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaates weiter, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird (Artikel 37(6)).

Wenn ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender neue Informationen besitzt, die zu einer Änderung der vorhandenen harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungselemente von Stoffen führen können, die unter die Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG (BPR) oder Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel fallen, muss er gemäß Artikel 37(6) CLP vorgehen.

Die harmonisierten Einstufungen in Anhang VI sind für die im Eintrag abgedeckten Endpunkte bindend (ausgenommen die Mindesteinstufungen (Abschnitt 1.2 in Anhang VI CLP), die mit einem  „*“ in Tabelle 3.1 angezeigt werden). Deshalb ist es nicht möglich, eine Einstufung und Kennzeichnung zu verwenden, die von der harmonisierten Fassung abweicht, bis eine ATP zu deren Änderung veröffentlicht wurde.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 262)