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Welchem Zweck dient der Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch?

Helpdesk-Nummer: 0549

Würde die Nennung der vollständigen Zusammensetzung eines Gemischs auf dem Kennzeichnungsetikett oder im Sicherheitsdatenblatt die vertrauliche Art Ihrer Geschäftstätigkeit gefährden, können Sie die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch gemäß den Bestimmungen in Artikel 24 der CLP-Verordnung beantragen. Der Antrag kann bei der ECHA für Stoffe eingereicht werden, die die Kriterien in Abschnitt 1.4.1, Anhang I der CLP-Verordnung erfüllen. Akzeptiert die ECHA den Antrag auf eine alternative chemische Bezeichnung, gilt diese Bezeichnung in allen EU-Mitgliedstaaten und die alternative chemische Bezeichnung kann auf dem Kennzeichnungsetikett und im Sicherheitsdatenblatt des Gemischs verwendet werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1290)