Wie kann die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung eines Stoffs in einem Gemisch gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung beantragt werden?
Helpdesk-Nummer: 0550
Ein Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung kann gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung mittels IUCLID-Dossier in REACH-IT mit der Funktion "Antrag auf alternative chemische Bezeichnung" bei der ECHA eingereicht werden.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1291)