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Wie kann die Aspirationstoxizität eines Gemischs aufgrund seiner Bestandteile bestimmt werden?

Helpdesk-Nummer: 0534

Basiert die Aspirationstoxizität eines Gemischs auf seinen Bestandteilen, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden.
Erstens muss ein Gemisch insgesamt 10 % oder mehr eines Stoffs oder mehreren Stoffen enthalten, der/die in Kategorie 1 der Aspirationstoxizität eingestuft wurde(n). Zweitens darf die bei 40 °C gemessene kinematische Viskosität des Gemischs maximal 20,5 mm²/s betragen (Punkt 3.10.3.3.1.1 in Anhang I der CLP-Verordnung). Werden beide Bedingungen erfüllt, muss das Gemisch in Kategorie 1 der Aspirationstoxizität eingestuft werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1186)