In einem Produktionsprozess werden Lösungsmittel eingesetzt, die dabei verunreinigt werden. Die Lösungsmittel werden destilliert, gereinigt und wieder im Prozess eingesetzt. Gilt dies als Rückgewinnung?
Helpdesk-Nummer: 0004
Interne Rückführung von Stoffen kann als Abfallvermeidung im Sinne von Artikel 3 Nr. 12 der Richtlinie (EU) 2018/851 betrachtet werden. Das bedeutet, dass es sich bei dem gereinigten Lösungsmittel nicht um Abfall handelt. Das ist im Sinne von Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), nach dem die Vermeidung von Abfall höchste Priorität in der Abfallhierachie hat. Damit liegt keine Rückgewinnung vor, das Lösungsmittel muss nicht registriert werden.