Was ist unter „ausreichender Erfahrung“ eines Alleinvertreters zu verstehen?
Helpdesk-Nummer: 0020
Über den Wortlaut von Artikel 8 Absatz 2 der REACH-Verordnung hinaus gibt es keine ins Einzelne gehenden Anforderungen oder Kriterien, was als „über ausreichende Erfahrung im praktischen Umgang mit Stoffen und über Informationen über diese verfügen“ einzustufen ist.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 17)