Gibt es nach Artikel 7 (2) der REACH-Verordnung eine Meldegebühr für die Meldung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen?
Helpdesk-Nummer: 0075
Für die Meldung von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen wird keine Gebühr erhoben.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 79)