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Bestehen weitere Verpflichtungen hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Daten, nachdem ich mein Registrierungsdossier eingereicht habe?

Helpdesk-Nummer: 0220

Es können weitere Verpflichtungen hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Daten bestehen, nachdem Sie Ihre Registrierung eingereicht haben.

Dies kann in den folgenden Fällen geschehen:

• Wenn potenzielle Registranten durch die ECHA nach einer Anfrage gemäß Artikel 26 der REACH-Verordnung über die früheren und andere potenzielle Registranten (und umgekehrt) informiert werden;
• nach der erfolgreichen Einreichung des Registrierungsdossiers, wenn neue Informationen verfügbar werden. In diesen Fällen müssen Registranten gemäß Artikel 22 der REACH-Verordnung das gemeinsame Registrierungsdossier aktualisieren. Dies kann die vorherige gemeinsame Nutzung von Daten erfordern und kann sich auf die Einstufung und Kennzeichnung auswirken. Es kann auch zur Notwendigkeit der Änderung des Stoffsicherheitsberichts führen.
• Als Folge der Bewertung des Dossiers durch die ECHA (Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen oder Prüfung eines eingereichten Versuchsvorschlags) oder der Stoffbewertung. Diese Prozesse können zu einer Aufforderung zur Einreichung weiterer Informationen führen, die von allen Registranten desselben Stoffes thematisiert werden müssen. Im Fall einer Stoffbewertung werden sich diese nicht notwendigerweise auf mit dem Mengenbereich zusammenhängende Informationsanforderungen beschränken. Die Registranten sollten sich auf die Erstellung angeforderter Informationen und die gemeinsame Nutzung der Daten sowie eine Kostenteilung einigen. In bestimmten Fällen kann auch von Registranten, die die Herstellung eingestellt haben, verlangt werden, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Gemeinsame Nutzung von Daten bezieht sich somit nicht nur auf bestehende Studien, sondern auch auf Studien, die erforderlich sein werden, um sicherzustellen, dass die Registrierung den Anforderungen der REACH-Verordnung entspricht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 105)