Sind Zwischenprodukte immer von der Zulassung ausgenommen, auch wenn sie nicht strikt eingeschlossen und streng kontrolliert gehandhabt werden?
Helpdesk-Nummer: 0276
Zwischenprodukte sind, gemäß Artikel 2 Absatz 8, grundsätzlich von der Zulassung ausgenommen.
In Bezug auf die Registrierung unterliegen isolierte transportierte und standortinterne Zwischenprodukte einer gesonderten Regelung gemäß Artikel 17 und Artikel 18 der REACH-Verordnung. Ein reduzierter Datensatz ist nur dann ausreichend, wenn das Zwischenprodukt strikt eingeschlossen und streng kontrolliert wird.