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Welcher Rechtsträgerwechsel muss für Anträge auf Zulassung oder gewährte Zulassungen gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0504

Ein Rechtsträgerwechsel ist eine Änderung der juristischen Person, die der Antragsteller einer Zulassung oder der Inhaber einer Zulassung ist. Diese Änderung kann zum Beispiel infolge einer Fusion, einer Splittung oder eines Anlagenverkaufs (Verkauf einer Produktionsstätte oder eines Betriebs) stattfinden. Auch rein verwaltungstechnische Änderungen wie eine Änderung des Unternehmensnamens oder der Anschrift und eine Änderung des Alleinvertreters eines Nicht-EU-Unternehmens müssen gemeldet werden.
Bestimmte Arten des Rechtsträgerwechsels, die im Zulassungsverfahren gemeldet werden müssen, müssen in anderen REACH-Verfahren, wie etwa der Registrierung, nicht gemeldet werden. (Siehe auch Helpdesk-FAQ Nr. 0507).

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1239)