Kann ein Antrag auf Zulassung oder eine gewährte Zulassung übertragen werden?
Helpdesk-Nummer: 0506
Ja. Ein Antrag auf Zulassung oder eine gewährte Zulassung kann übertragen werden, insofern die Übertragung das Ergebnis des in der Helpdesk-FAQ Nr. 504 erwähnten Rechtsträgerwechsels ist und die Person, auf die sie übertragen wird, als Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender für den/die Stoff(e) und die von dem Antrag auf Zulassung oder der Entscheidung abgedeckte(n) Verwendung(en) qualifiziert ist. Mehr Einzelheiten hierzu finden Sie in der Helpdesk-FAQ Nr. 504 und der Helpdesk-FAQ Nr. 507. Für Alleinvertreter siehe hierzu die Helpdesk-FAQ Nr. 508.
Bitte beachten Sie, dass ein Rechtsträgerwechsel den Gültigkeitsbereich des ursprünglichen Antrags auf Zulassung oder der Zulassung nicht erweitern kann, z.B. zur Abdeckung anderer Verwendungen.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 1241)