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Wie kann ich einen Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Antrags oder einer Zulassung melden?

Helpdesk-Nummer: 0507

Bitte befolgen Sie die nachfolgenden Schritte:

  • Erstellen Sie gegebenenfalls ein neues REACH-IT-Konto für den Rechtsnachfolger. Dies ist relevant, wenn der Rechtsträgerwechsel einen Wechsel der juristischen Person des Antragstellers oder des Zulassungsinhabers beinhaltet und der neue Rechtsträger zuvor noch kein REACH-IT-Konto hatte.
  • Benachrichtigen Sie die ECHA über dieses Online-Formular (wählen Sie unter „Kommunikationsart“ „Meldung eines Rechtsträgerwechsels“) einschließlich zweier Anhänge:

    • Nachweis für den Wechsel, zum Beispiel den Fusionsvertrag oder den Vertrag über den Anlagenverkauf.
    • Ausgefüllte Bekanntmachung in einem festgelegten Format: diese beschreibt den Rechtsträgerwechsel und den/die betroffenen Antrag/Anträge oder Zulassung(en) und enthält außerdem eine Analyse der wichtigsten Auswirkungen. Sie muss sowohl vom ursprünglichen Rechtsträger als auch dem Rechtsnachfolger unterzeichnet sein.
      Denken Sie daran, dass der Rechtsträgerwechsel für andere REACH-Anlagen (z.B. Registrierungen), über die die ursprüngliche juristische Person verfügt, möglicherweise ebenfalls gemeldet werden muss. Siehe Leitfaden der ECHA sowie technische Anweisungen im REACH-IT-Tool.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1242)