Erlaubnis zur Zulassung von in-situ-Stickstoff
Die Europäische Kommission hat einen Beschluss veröffentlicht, der es den deutschen Behörden erlaubt, auf Antrag Biozidprodukte mit dem Wirkstoff in-situ Stickstoff zum Erhalt des kulturellen Erbes zuzulassen
Am 11.09.2020 hat die Europäische Kommission einen Beschluss veröffentlicht, der es den deutschen Behörden erlaubt, auf Antrag Biozidprodukte mit dem Wirkstoff in-situ Stickstoff zum Erhalt des kulturellen Erbes zuzulassen. Ab sofort können Museen oder andere Einrichtungen einen entsprechenden Antrag bei der Bundesstelle für Chemikalien stellen.