Biozide: Aufnahme von Zitronensäure in den Anhang I der Biozidverordnung
Die Europäische Kommission hat Zitronensäure in den Anhang I der Biozidverordnung aufgenommen.
Die Europäische Kommission hat am 09.03.2021 den Anhang I der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) geändert. Mit dieser Änderung ist Zitronensäure in den Anhang aufgenommen worden. Das bedeutet, dass ab sofort für Biozidprodukte, die ausschließlich Zitronensäure (oder andere in Anhang I befindliche Wirkstoffe) als bioziden Wirkstoff enthalten, nun auch Anträge auf vereinfachte Zulassung gestellt werden können.