Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Diamin
Die Europäische Kommission hat am 24.06.2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs Diamin veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 24. Juli 2022 die Nicht-Genehmigung des Wirkstoffs N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) veröffentlicht. Biozidprodukte in dieser Produktart mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 24.Juni 2023 verkauft und bis zum 24. Dezember 2023 verwendet werden. Die Durchführungsverordnung zur Nicht-Genehmigung von N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3-diamin finden Sie hier.