Genehmigungen von DDAC und Chrysanthemum-Extrakten
Die Europäische Kommission hat am 21.10.2022 die Genehmigungen der Wirkstoffe DDAC (Produktart 1, 2), Chrysanthemum-Extrakt, extrahiert mit organischem Lösemittel (Produktart 19) und Chrysanthemum-Extrakt, extrahiert mit überkritischem Kohlendioxid (Produktart 19) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 21.10.2022 die Genehmigungen der Wirkstoffe DDAC (Produktart 1, 2), Chrysanthemum-Extrakt, extrahiert mit organischem Lösemittel (Produktart 19) und Chrysanthemum-Extrakt, extrahiert mit überkritischem Kohlendioxid (Produktart 19) veröffentlicht. Für Produkte in den genannten Produktarten mit diesen Wirkstoffen müssen bis zum 01.02.2024 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.