Genehmigung von Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Tanacetum-cinerariifolium-Blüten, mit überkritischem Kohlendioxid gewonnen (PT 18)
Die Europäische Kommission hat am 10.07.2023 die Genehmigung des Wirkstoffs aus Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Tanacetum-cinerariifolium-Blüten, mit überkritischem Kohlendioxid gewonnen (PT 18) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 10.07.2023 die Genehmigung des Wirkstoffs „Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt aus offenen und reifen Tanacetum-cinerariifolium-Blüten, mit überkritischem Kohlendioxid gewonnen" (PT 18) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in der genannten Produktart mit „Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt, mit überkritischem Kohlendioxid gewonnen“ als Wirkstoff müssen bis zum 01.02.2025 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.