Genehmigung von Schwefeldioxid, hergestellt aus Schwefel durch Verbrennung (Produktart 4)
Die Europäische Kommission hat am 27.11.2023 die Genehmigung des Wirkstoffs Schwefeldioxid, hergestellt aus Schwefel durch Verbrennung (Produktart 4) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 27.11.2023 die Genehmigung des Wirkstoffs Schwefeldioxid, hergestellt aus Schwefel durch Verbrennung (Produktart 4) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in der genannten Produktart mit Schwefeldioxid, hergestellt aus Schwefel durch Verbrennung als Wirkstoff müssen bis zum 01.10.2024 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.