Biozide: Öffentliche Konsultation zu Cholecalciferol
Für den bioziden Wirkstoff Cholecalciferol wurde der Entwurf für einen Bewertungsbericht in Hinblick auf die Verlängerung der Genehmigung in der Produktart 14 erstellt. Dieser Bewertungsbericht bestätigt, dass es sich bei dem Stoff Cholecalciferol um einen endokrinen Disruptor handelt und er damit die Ausschlusskriterien gemäß Artikel 5(1) (d) erfüllt.
Gemäß dem in der Biozidverordnung beschriebenen Verfahrensablauf hat die ECHA daher eine Public Consultation gestartet, um Informationen zu den Rückausnahmen nach Artikel 5 (2) c der Biozid-Verordnung für diesen Wirkstoff zu erhalten. Kommentare hierzu können bis zum 25.04.2024 auf der Internetseite der ECHA zu öffentlichen Konsultationen hochgeladen werden.