Aufnahme von Stickstoff, aus Umgebungsluft generiert, in den Anhang I
Die Europäische Kommission hat am 06.05.2024 die Aufnahme von Stickstoff, aus Umgebungsluft generiert, in den Anahng I der Biozid-Verordnung veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 06.05.2024 die Aufnahme von Stickstoff, aus Umgebungsluft generiert, in den Anahng I der Biozid-Verordnung veröffentlicht. Ab sofort ist es möglich, Anträge auf eine vereinfachte Zulassung einbes Biozidproduktes mit diesem Wirkstoff zu stellen.