Öffentliche Konsultation zu verschiedenen Antikoagulanzien sowie Iod / PVP-Iod
Die ECHA hat am 24.05.2024 eine öffentliche Konsultation zu möglichen Alternativen und zu den Rückausnahmen in Hinblick auf verschiedenen Antikoagulanzien sowie Iod / PVP-Iod gestartet.
Für mehrere Wirkstoffe wurde festgestellt, dass sie die Ausschlusskriterien nach Artikel 5 (1) der Biozidverordnung erfüllen. Gemäß dem in der Biozidverordnung beschriebenen Verfahrensablauf hat die ECHA daher eine öffentliche Konsultation gestartet, um Informationen darüber zu erhalten, ob Alternativen zu diesen Wirkstoffen gemäß Artikel 10 (3) der Biozidverordnung existieren und ob die Rückausnahmen nach Artikel 5 (2) c erfüllt sind. Dies betrifft die Wirkstoffe:
- Chlorophacinon in der Produktart 14
- Coumatetralyl in der Produktart 14
- Brodifacoum in der Produktart 14
- Flocoumafen in der Produktart 14
- Bromadiolon in der Produktart 14
- Difenacoum in der Produktart 14
- Difethialon in der Produktart 14
- alpha-Bromadiolon in der Produktart 14
- Iod in der Produktart 3
- PVP-Iod in den Produktarten 1 und 3
Bis zum 23.07.2024 haben Sie daher die Möglichkeit, auf der Internetseite der ECHA Informationen zu möglichen Alternativen und zu möglichen Rückausnahmen für diese Wirkstoffe hochzuladen.