Genehmigung von Prallethrin in der Produktart 18 und Silber-Zink-Zeolith in den Produktarten 2, 7 und 9
Die Europäische Kommission hat am 03. bzw. 04.10.2024 die Genehmigung der Wirkstoffe Prallethrin (PT 18) und Silber-Zink-Zeolith (PT 2, 7 und 9) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 03. bzw. 04.10.2024 die Genehmigung der Wirkstoffe Prallethrin (PT 18) und Silber-Zink-Zeolith (PT 2, 7 und 9) veröffentlicht. Für Biozidprodukte in den jeweilig genannten Produktarten mit Prallethrin oder Silber-Zink-Zeolith als Wirkstoff müssen bis zum 01.03.2026 Zulassungsanträge gestellt werden, wenn die Verkehrsfähigkeit darüber hinaus erhalten bleiben soll.