Frankreich legt Rechtsmittel gegen das Titandioxid-Urteil ein
Das Europäische Gericht hat am 23. November 2023 die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen aufgehoben.
Gegen dieses Gerichtsurteil hat Frankreich Rechtsmittel eingereicht. Auf Grund des eingereichten Rechtsmittel bleibt die harmonisierte Einstufung von Titandioxid, wenn er in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens 10 µm vorliegt, bestehen.
Im Downloadbereich finden Sie unsere Hilfestellung zur Einstufung von Titandioxidpartikel.