CLP-Revision im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Die neue Verordnung wird am 10. Dezember 2024 in Kraft treten
Die Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäisches Parlaments und des Rates der Europäischen Union, welche die umfassende Revision der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) umsetzt, wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnung wird nach Ablauf von 20 Tagen, am 10. Dezember 2024, in Kraft treten.
Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 werden zahlreiche Änderungen an der CLP-Verodnung eingeführt, darunter:
- Neue Einstufungsregeln für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil: Klare Vorgaben für die Einstufung auf Basis der Bestandteile
- Digitale Kennzeichnung: Möglichkeit, bestimmte Kennzeichnungselemente digital bereitzustellen.
- Formatierungsregeln für Etiketten: Präzisierte Vorgaben zur Gestaltung und von Etiketten.
- Werbung: Neue Regelungen für Werbung und Fernabsatzangebote
- Vorschriften für unverpackte Abgaben: Neue Anforderungen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, die ohne Verpackung bereitgestellt werden.
Übergangsfristen für einzelne Regelungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Umstellung schrittweise umzusetzen.
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