BfR-Forschungsprojekt zur Qualität von Registrierungsdossiers. Projektbericht zu 100-1000 tp/a Stoffen veröffentlicht
Firmen, die Informationen aus diesem Projekt zu ihren Stoffen erhalten möchten, können sich an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk wenden.
Wenn Sie als Registrant Informationen zu den Ergebnissen des „Compliance-Projekts“, welche das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführt hat, zu von Ihnen registrierten Stoffen stellen möchten, so können Sie diese Anfrage an den REACH-CLP-Biozid Helpdesk richten.
Schreiben Sie hierfür eine E-Mail an reach-clp-biozid@baua.bund.de und beziehen Sie sich im Betreff auf das Forschungsprojekt.
Im Projekt wurden lediglich die Registrierungsdossiers der federführenden Registranten gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung (keine Zwischenprodukte, PPORD) betrachtet. Der Erhebungszeitpunkt für die Dossiers ≥ 1000 t/a war der 07. März 2014. Der Erhebungszeitpunkt für die Dossiers ≥ 100 t/a war der 01. März 2017.
Um die Legitimität Ihrer Anfrage sicherzustellen und einen vertrauensvollen Umgang mit den Daten zu gewährleisten, benötigen wir, bevor Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, folgende Informationen zu jedem den von Ihnen registrierten Stoff, für den Sie eine Auskunft wünschen:
- Name und UUID der Legal Entity, die den Stoff aktuell registriert hat
- Name und UUID der Legal Entity, die den Stoff zum Zeitpunkt der Datenerhebung regestriert hatte (falls abweichend)
- CAS-Nr. des Stoffes
- EC-Nr. oder Listen-Nr. des Stoffes
- UUID des Registrierungsdossiers zum Zeitpunkt der Erhebung
Bei Anfragen, welche sich auf Rechtseinheiten (Legal Entities) beziehen, welche nicht direkt von Ihnen vertreten werden, ist eine schriftliche Vollmacht für die Anfrage beizufügen. Dies gilt auch für Rechtseinheiten, welche direkt mit Ihnen verbunden sind (hundertprozentige Tochterunternehmen etc.).
Zur Interpretation der Ergebnisse verweisen wir auf die vom UBA veröffentlichten Projektberichte - insbesondere auf den Methodenteil.