Vier neue SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste
Die ECHA hat am 16. Juli 2019 die Kandidatenliste um weitere SVHC-Stoffe erweitert, die aufgrund ihrer Fortpflanzungstoxizität, ihrer endokrinen Disruption und einer Kombination anderer bedenklicher Eigenschaften (wahrscheinliche schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und Anlass zu einer gleichwertigen Besorgnis über krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende (CMR), persistente, bioakkumulierende und toxische (PBT) sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierende (vPvB) Stoffe) ausgewählt wurden.
Die ECHA hat die vier Stoffe
- 2-Methoxyethylacetat (EG-Nr. 203-772-9, CAS-Nr. 110-49-6)
- Tris(4-Nonylphenyl, verzweigt und linear) phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% Gew./Gew. 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)
- 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalide (die eines ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen davon abdecken)
- 4-tert-Butylphenol (EG-Nr. 202-679-0, CAS-Nr. 98-54-4)
auf die Kandidatenliste aufgenommen. Die Entscheidung, die unter Ziffer 2. und 3. genannten Stoffe aufzunehmen, wurde unter Beteiligung des Member State Committee (MSC) getroffen. Damit enthält die Kandidatenliste nunmehr 201 Stoffe.